Die regelmäßige technische Untersuchung der Kraftfahrzeuge

Eine Untersuchung Ihres Fahrzeuges wird in gewissen Zeitabständen fällig. Wann die nächste Untersuchung für Ihr Fahrzeug ansteht, können Sie der Plakette auf dem Kennzeichen Ihres KFZs, dem Fahrzeugschein oder dem Bericht der letzten Hauptuntersuchung entnehmen.


Grund für diese regelmäßige Untersuchung ist der § 29 der StVZO. PKW müssen in der Regel alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung. Die Untersuchungsfristen für andere Fahrzeuge sind in der Anlage III zur StVZO zu finden.
Hier ein kleiner Auszug:

Werden untersuchungspflichtige Fahrzeuge ohne Gestellung eines Fahrers gewerbsmäßig vermietet, ohne dass sie für den Mieter zugelassen sind, beträgt die Frist für die Hauptuntersuchung in allen Fällen 12 Monate; davon ausgenommen beträgt die Frist für die Hauptuntersuchung an Personenkraftwagen 24 Monate, wenn diese für eine Mindestdauer von 36 Monaten von einem Mieter gemietet werden.

Prüfpunkte

Sinn und Zweck der regelmäßigen Untersuchung des Fahrzeuges ist deren Verkehrssicherheit. Sie werden auf Vorschriftsmäßigkeit und technische Mängel untersucht, unter anderem die Bremsanlage, Räder/Reifen, Sichtverhältnisse, Umweltbelastung, Achsen und Aufhängung, Fahrgestell, Lichttechnische Einrichtung usw.

Als Prüfingenieure der KÜS überprüfen wir den Zustand Ihres Fahrzeuges und tragen somit Sorge dafür, dass weder Sie selbst noch andere Verkehrsteilnehmer einer zunehmenden Gefährdung ausgesetzt werden. Das Erkennen von Mängeln und die Pflicht, diese Mängel zu beseitigen, helfen oftmals, Unfälle zu vermeiden.
Außerdem wirkt sich eine regelmäßige technische Kontrolle auch positiv auf das Fahrzeugleben aus, denn hier werden Mängel frühzeitig erkannt, was hilft, Folgeschäden zu vermeiden.

Für Ihre fällige Hauptuntersuchung können Sie während unserer Öffnungszeiten jederzeit, auch ohne Termin vorbei kommen!